Begleitetes Fahren mit 17 mit uns zum Führerschein
Die Besonderheiten der Führerscheinklasse BF17.
Wir sorgen dafür, dass du schon vor deinem 18. Geburtstag sicher auf der Straße unterwegs bist – mit der Führerscheinklasse BF17!
Du hast die Möglichkeit, dich sechs Monate vor dem Erreichen des 17. Geburtstags in unserer Fahrschule für die Führerscheinausbildung Klasse B oder BE anzumelden. Für den Erwerb der Fahrerlaubnis unter 18 ist ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen.
| Fahrzeugart: | PKW |
| Mindestalter: | 16,5 Jahre |
| Geltungsdauer: | 15 Jahre (anschließend muss eine neue Führerscheinkarte beantragt werden, es ist aber keine weitere Prüfung abzulegen) |
| Vorbesitz erforderlich: | nicht erforderlich |
| Mindestanzahl theoretische Stunden: | Grundwissen: 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und Auto-Technik (2 Doppelstunden à 90 Minuten) |
| Mindestanzahl praktische Stunden: | Es ist keine Anzahl an Übungs-Fahrstunden vorgeschrieben, die ein Fahrschüler absolvieren muss. Zusätzlich zu den Übungsstunden sind bundesweit zwölf Sonderfahrten (à 45 Minuten) vorgeschrieben: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten |
Definition begleitetes Fahren mit 17
Die Fahrerlaubnis BF17 gilt bis zum 18. Geburtstag und ermöglicht das Fahren eines Pkw in Beisein einer mindestens 30 Jahre alten Begleitperson, die seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzt und maximal einen Punkt in Flensburg hat.
Diese Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Nach dem 18. Geburtstag muss keine weitere Prüfung abgelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahren ohne Begleitperson erlaubt.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag erfolgen.
Bitte beachte, dass der Führerschein BF17 nur in Deutschland und Österreich gilt - im Rest von Europa nicht. Stand 2025
Häufig gestellte Fragen zum begleiteten Fahren mit 17
Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein mit 17?
Die Kosten für den Führerschein mit 17 können stark variieren, da sie von mehreren individuellen Faktoren abhängen. Dazu zählen unter anderem die Anzahl der benötigten Fahrstunden, das persönliche Lerntempo sowie bereits vorhandene Vorkenntnisse.
Während manche Fahrschüler mit weniger Übungsstunden auskommen, benötigen andere etwas mehr Zeit, um sich sicher im Straßenverkehr zu fühlen – und genau darauf legen wir großen Wert.
Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus festen Bestandteilen wie Grundgebühr, Theorieunterricht, Lehrmaterialien sowie Prüfungsgebühren zusammen. Hinzu kommen die variablen Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten.
👉 Wichtig zu wissen: Es gibt keinen Pauschalpreis für den Führerschein, da jeder Schüler individuell ausgebildet wird.
Damit du dennoch eine bessere Orientierung hast, findest du im Anschluss einen beispielhaften Kostenvoranschlag unserer Fahrschule.
Wie lange dauert die Führerscheinausbildung?
Die Dauer der Führerscheinausbildung lässt sich nicht pauschal festlegen, da sie von mehreren individuellen Faktoren abhängt.
Ein entscheidender Punkt ist die Bearbeitungszeit der zuständigen Führerscheinstelle. Diese kann stark variieren: In manchen Fällen liegen die Unterlagen bereits nach 2 bis 4 Wochen vor, häufig dauert es jedoch 2 bis 3 Monate. In Einzelfällen kann die Bearbeitung sogar noch länger in Anspruch nehmen.
Auch das persönliche Lerntempo spielt eine wichtige Rolle: Manche Fahrschüler kommen schneller voran, andere benötigen etwas mehr Zeit – beides ist völlig normal. Zusätzlich hängt die Dauer davon ab, wie regelmäßig Zeit für Theorieunterricht und Fahrstunden eingeplant werden kann.
Nicht zuletzt beeinflussen die Terminverfügbarkeit für Prüfungen sowie das Bestehen der Theorie- und Praxisprüfung den gesamten Zeitrahmen.
👉 Unser Tipp: Wer seine Unterlagen frühzeitig einreicht und regelmäßig am Unterricht teilnimmt, kann die Ausbildungszeit deutlich verkürzen.
Im Durchschnitt dauert die Führerscheinausbildung etwa 2 bis 4 Monate, zuzüglich der behördlichen Bearbeitungszeit.
Wer kann Begleitperson werden?
Als Begleitperson ist zugelassen, wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat.
Du hast weitere Fragen zum begleiteten Fahren ab 17 oder möchtest dich direkt anmelden? Dann freuen wir uns auf deine Kontaktaufnahme!